Neue Kriterien zur Vergabe von Wohnkrediten

Mit 30.06.2025 ist die KIM-Verordnung ausgelaufen. Die Finanzmarktaufsicht hat nun die neuen Vergabekriterien für Wohnkredite vorgelegt. Die Beleihungsquote, darf maximal 90 Prozent betragen und die Kreditrate darf maximal 40 % des Jahresnettoeinkommens erreichen. 

Die maximale Kreditlaufzeit für Immobilienkredite liegt bei maximal 35 Jahren.

Diese Kriterien sind zwar rechtlich nicht bindend, bei starken Abweichungen darf die Finanzmarktaufsicht aber prüfen.

Durch den Wegfall der Verordnung mit 30.06.2025 fällt die direkte Kontrolle der Banken bei der Vergabe von Immobilienkrediten durch die Finanzmarktaufsicht weg, sie will aber mit den entsprechenden Kriterien den Wohnimmobiliensektor im Auge behalten.

Die Banken dürfen von diesen Vorgaben abweichen, solange eine solide Kreditvergabe gewährleistet ist. Diese Tatsache kann sich positiv auf die Kreditvergabe auswirken.